Tipps und Tricks

Aufregung um neue Snapchat-AGBs – KW 46/15

In den vergangenen Tagen hat es viel Wirbel um den Messenger-Dienst Snapchat gegeben. Der hat Anfang November neue Allgemeine Geschäftsbedingungen eingeführt. Die regeln unter anderem, was der Dienst darf und was nicht. Diesen AGB muss man zustimmen, sonst kann man den Dienst nicht nutzen. Das ist allerdings etwas ganz normales – auch Facebook, Instagram, Twitter, Google und eigentlich fast jede kommerzielle Webseite hat solche Geschäftsbedingungen. Ein Grund, warum viele Nutzer Snapchat so lieben: Die gesendeten Nachrichten sind nur 10 Sekunden lang beim Empfänger sichtbar und zerstören sich anschliessend im Normalfall von selbst und werden damit auch von den Snapchat-Servern gelöscht. Umso grösser war die Aufregung, als bekannt wurde, dass Snapchat in seinen AGB festlegt, dass wohl nicht mehr alles gelöscht wird. Sinngemäss steht dort geschrieben, dass der Messenger-Dienst alle gesendeten Inhalte, wie Fotos oder Nachrichten, speichern, verändern und öffentlich darstellen darf. Und das sogar mit deinem Nickname und deinem Bild.

Das entspricht auf den ersten Blick so gar nicht dem bisherigen, eher diskreten Umgang mit Nutzerdaten und hat für viel Verwirrung gesorgt.

 

Snapchat hat inzwischen aber Entwarnung gegeben. In einem Blog-Eintrag schreibt das Unternehmen, dass alle privaten Nachrichten auch weiterhin privat bleiben sollen und auch künftig nicht veröffentlicht oder gar mit vollständigem Namen an Dritte weitergegeben würden. Die Regelungen in den AGB seien nötig gewesen, weil neue Funktionen eingeführt wurden. So etwa das kostenpflichtige Replay-Feature, mit dem man einzelne Snaps in begrenztem Umfang mehrmals wiederholen kann. Auch die neu eingeführten “Live Stories” hätten eine Anpassung der AGB erfordert, da auch dafür Fotos und Nachrichten gespeichert werden müssten. Bei privaten Nachrichten, die an Freunde geschickt werden, solle sich aber definitiv nichts ändern, heisst es weiter.

 

Die neuen Snapchat-AGB sind also nicht ganz so wild. Andere soziale Netzwerke räumen sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ähnliche und manchmal sogar weitaus mehr Rechte ein. Dennoch zeigt das aktuelle Beispiel sehr deutlich, dass du besonders vorsichtig sein solltest, was du postest. Denn wirklich sicher sein, dass nichts auf fremden Servern gespeichert wird, kann man nie.

 

Weitere Informationen zu dem Thema findest du hier:

 

http://www.chip.de/news/Verkauft-Snapchat-Ihre-Bilder-Neue-AGB-des-Messengers-sorgen-fuer-Bedenken_85087888.html

 

https://www.snapchat.com/terms

 

http://blog.snapchat.com/post/132379796495/protecting-your-privacy


Ist dir das auch schon mal passiert: Du findest auf einer Internetseite deine Traumschuhe, das...
Kat: Surfen

Ich unterstütze Netla, weil ich es für vordringlich halte, dass die heranwachsende Generation mit den Möglichkeiten und Gefahren einer digitalisierten Welt möglichst früh vertraut gemacht werden muss. Die informationelle Selbstbestimmung setzt informierte Bürger voraus.
Hanspeter Thür, ehem. Eid­ge­nös­sisch­er Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

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