Tipps und Tricks

Individuelle Privatsphäre bei Facebook – KW 38/16

Hast du bei Facebook schon die Möglichkeit entdeckt, Listen anzulegen? Damit kann ganz genau bestimmt werden, wer einzelne Postings sehen kann und wer nicht. Wozu das gut ist?

Du bist zum Beispiel neben deinen besten Freunden auch mit Mitgliedern deines Sportvereins bei Facebook befreundet, die einfach nicht alles aus deinem Privatleben wissen sollen. Jetzt möchtest du etwas posten, was diese Personen aber nicht unbedingt lesen sollen. Das ist der ideale Punkt, um eine Liste einzusetzen.

 

Das geht ganz einfach. Logg dich zum Beispiel am PC auf Facebook ein, wähl in der linken Menüleiste bei Freunde den Link „mehr…“ und klick anschliessend auf „Liste erstellen“. Jetzt musst du nur noch einen Namen eingeben und alle Personen, die du möchtest, in die Liste hineinschieben.

Hier kannst du jetzt zum Beispiel eine Liste „Best Friends“ mit all deinen besten Freunden und eine weitere Liste mit dem Namen „Sport“ erstellen, in die du alle Freunde aus dem Sportverein einfügst.

 

Wenn du etwas posten möchtest, dann klickst du im Posting-Fenster auf das Eingabefeld links neben dem Posten-Button. Hier kannst du jetzt bestimmen, wer das Posting sehen kann. Wähl anschliessend „weitere Optionen“ und „Benutzerdefiniert“ aus.  Es öffnet sich ein Fenster, in dem du auswählen kannst, welche Liste das Posting sehen kann und welche Liste nicht.

 

Bleiben wir bei unserem Beispiel. Im Feld „Teilen mit“ fügst du die Liste „Best Friends“ ein bzw. bei „Nicht teilen mit“ fügst du die Liste „Sport“ ein. Das Posting können jetzt nur alle deine Klassenkameraden der Liste „Best Friends“ lesen.

 

Weitere Informationen zu dem Thema findest du hier:

 

https://de-de.facebook.com/help/204604196335128/


Ist dir das auch schon mal passiert: Du findest auf einer Internetseite deine Traumschuhe, das...
Kat: Surfen

Ich unterstütze Netla, weil ich es für vordringlich halte, dass die heranwachsende Generation mit den Möglichkeiten und Gefahren einer digitalisierten Welt möglichst früh vertraut gemacht werden muss. Die informationelle Selbstbestimmung setzt informierte Bürger voraus.
Hanspeter Thür, ehem. Eid­ge­nös­sisch­er Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

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