Tipps und Tricks

Warnung vor “Tobias Mathis”: neue “alter” Kettenbrief im Umlauf – KW 22/17

Erst war es “Ute Christoff”, dann “Ute Lehr” und nun werden zahlreiche panische Nachrichten per WhatsApp und Facebook verbreitet, in denen vor “Tobias Mathis” gewarnt wird.


In der Nachricht heisst es, dass man auf keinen Fall den Kontakt “Tobias Mathis” annehmen soll. Dieser Kontakt wäre angeblich ein Virus, der Daten herunterzieht und die Festplatte zerstören würde. Und das nicht nur bei dir, sondern gleich bei allen deinen Kontakten. Es kommt sogar noch besser: In der Nachricht steht auch eine Handynummer. Wenn die anruft, solle man auf keinen Fall abheben, heisst es. Diese Nummer würde einem Hacker gehören.


Wenn du auch so eine Nachricht bekommst, dann kannst du absolut beruhigt sein. Denn: Daran ist nichts, wirklich gar nichts wahr!

Bei dem Text handelt es sich um einen Kettenbrief, der seit Jahren per WhatsApp verbreitet wird. Der Text ist meist ähnlich – nur der Name, vor dem gewarnt wird, ändert sich. Hinzu kommt: Eine simple WhatsApp-Nachricht kann keine Festplatten zerstören, schon gar nicht alle deine Kontakte infizieren und auch der Anruf eines Hackers wird dir und deinen WhatsApp-Kontakten keinen Schaden zufügen.


Falls du diesen Kettenbrief bekommst, dann solltest du ihn am besten sofort löschen und auf keinen Fall weiterschicken.

Weitere Informationen zu dem Thema findest du hier:


https://www.heise.de/newsticker/meldung/Aus-Ute-Christoff-wird-Tobias-Mathis-WhatsApp-Kettenbrief-zum-Festplatten-Zerstoerer-dreht-noch-eine-3722261.html

https://netla.ch/surfen/2023/von-gefahrliche-kontaktanfragen-virenwarnungen-anrufen-von-hackern-kw-02-17/

https://www.mimikama.at/allgemein/freundschaftsanfrage-tobias-mathis/


Ist dir das auch schon mal passiert: Du findest auf einer Internetseite deine Traumschuhe, das...
Kat: Surfen

Ich unterstütze Netla, weil ich es für vordringlich halte, dass die heranwachsende Generation mit den Möglichkeiten und Gefahren einer digitalisierten Welt möglichst früh vertraut gemacht werden muss. Die informationelle Selbstbestimmung setzt informierte Bürger voraus.
Hanspeter Thür, ehem. Eid­ge­nös­sisch­er Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

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