Tipps und Tricks

Recht am eigenen Bild

In der Schweiz gehört das Recht am eigenen Bild zum Persönlichkeitsrecht. Wenn jemand ein Foto von dir macht und es online stellt, müsste er dich theoretisch vorher erst um deine Erlaubnis fragen. Das gleiche gilt, wenn du jemanden fotografierst. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. So muss man damit rechnen, an gewissen Orten fotografiert zu werden (z.B. vor dem Matterhorn). Auch Prominente dürfen in der Öffentlichkeit ohne Einwilligung abgelichtet werden.


Ist dir das auch schon mal passiert: Du findest auf einer Internetseite deine Traumschuhe, das...
Kat: Surfen

Ich unterstütze Netla, weil ich es für vordringlich halte, dass die heranwachsende Generation mit den Möglichkeiten und Gefahren einer digitalisierten Welt möglichst früh vertraut gemacht werden muss. Die informationelle Selbstbestimmung setzt informierte Bürger voraus.
Hanspeter Thür, ehem. Eid­ge­nös­sisch­er Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

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