In der Schweiz gehört das Recht am eigenen Bild zum Persönlichkeitsrecht. Wenn jemand ein Foto von dir macht und es online stellt, müsste er dich theoretisch vorher erst um deine Erlaubnis fragen. Das gleiche gilt, wenn du jemanden fotografierst. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. So muss man damit rechnen, an gewissen Orten fotografiert zu werden (z.B. vor dem Matterhorn). Auch Prominente dürfen in der Öffentlichkeit ohne Einwilligung abgelichtet werden.