Tipps und Tricks

Vorsicht: Selfies können richtig teuer werden! – KW 23/15

Überlege mal fix: wann hast du dein letztes Selfie geschossen? Kannst du dich erinnern, was auf deinen letzten Selfies neben dir noch alles zu sehen war? Das wird schon schwierig, oder? Wenn du nur dich selbst fotografierst, dann ist alles in Ordnung. Problematisch wird es, wenn auf dem Foto auch fremde Personen oder Kunstwerke zu sehen sind. Wenn du zum Beispiel in einem Museum ein Selfie machst, auf dem ein Bild oder eine Statue ganz gross zu sehen sind, dann ist das unter Umständen eine Urheberrechtsverletzung, die mächtig teuer werden kann. Nämlich dann, wenn in dem Museum oder der Einrichtung ein Fotografierverbot gilt.

Das gleiche gilt übrigens auch für Tattoos. Ja, richtig gelesen! Wenn du jemanden mit einer besonders schönen Tätowierung fotografierst und dieses Bild ins Netz stellst, kann das auch eine Urheberrechtsverletzung sein. Denn ein aufwendig gestaltetes Tattoo ist ein Kunstwerk, an dem der Tätowierer die Urheberrechte hat. Der darf dann auch bestimmen, ob das Tattoo veröffentlicht werden darf oder nicht. Besonders vorsichtig solltest du auch bei fremden Personen sein, die auf dem Foto zu sehen sind. Diese haben ein Recht am eigenen Bild und müssen mit der Aufnahme einverstanden sein. Heimliche Selfies z.B. mit Prominenten, Freunden oder auch fremden Personen können also auch richtig Ärger bedeuten.

 

Weitere Informationen zu dem Thema findest du hier:

 

https://www.wbs-law.de/urheberrecht/beliebte-selfies-nicht-immer-erlaubt-61030/

http://www.anwalt.de/rechtstipps/das-einmaleins-zum-rechtssicheren-selfie_069226.html

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article139822734/Wann-ein-Selfie-richtig-teuer-werden-kann.html


Ist dir das auch schon mal passiert: Du findest auf einer Internetseite deine Traumschuhe, das...
Kat: Surfen

Ich unterstütze Netla, weil ich es für vordringlich halte, dass die heranwachsende Generation mit den Möglichkeiten und Gefahren einer digitalisierten Welt möglichst früh vertraut gemacht werden muss. Die informationelle Selbstbestimmung setzt informierte Bürger voraus.
Hanspeter Thür, ehem. Eid­ge­nös­sisch­er Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

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