Tipps und Tricks

Markieren von Benutzern bei WhatsApp – KW 40/16

Wenn du Instagram, Facebook oder Twitter benutzt, kennst du das sicher: Um einen anderen User zu markieren, gibt man das @-Zeichen, gefolgt vom Nutzernamen ein.

So weiß jeder sofort, für wen die Nachricht bestimmt ist. Dieses Feature gibt es jetzt auch bei WhatsApp! Besonders nützlich ist das in Gruppenchats. Hier geht es ja manchmal mächtig wild zu Sache. Alle schreiben durcheinander, und es kann vorkommen, dass keiner mehr so genau weiß, welche Nachricht gerade für welchen Empfänger bestimmt ist. Hast du die aktuelle WhatsApp-Version, dann erscheinen, wenn du im Nachrichtenfeld das @-Zeichen eingibst, alle Mitglieder des aktuellen Gruppenchats. Hier kannst du jetzt einen Nutzer auswählen. Der Nutzername erscheint anschließend im Textfeld und du kannst deine Nachricht eingeben.

 

Der Vorteil: Gerade in Chats mit sehr vielen Personen, kannst du so für Ordnung und Übersichtlichkeit sorgen. Außerdem minimierst du die Gefahr, dass ein Chatteilnehmer eine Nachricht falsch versteht, weil er denkt, sie sei für ihn, obwohl jemand ganz anderes gemeint war.

 

Einen Nachteil hat die Funktion allerdings: sie hebelt die „Stummschalten“-Funktion des Gruppenchats aus. Hast du den Chat stumm geschaltet und du wirst markiert, ertönt trotzdem ein Tonsignal. Das kannst du nur verhindern, indem du auch den jeweiligen Chatpartner direkt stumm schaltest. Allerdings wirst du dann auch bei privaten Nachrichten dieses Kontakts nicht mehr akustisch informiert.

 

Weitere Informationen zu dem Thema findest du hier:

 

http://www.chip.de/news/WhatsApp-Update-Neues-Feature-spaltet-User_100303741.html

http://www.inside-handy.de/news/42164-whatsapp-veroeffentlicht-markierungsfunktion-fuer-gruppenchats


Ist dir das auch schon mal passiert: Du findest auf einer Internetseite deine Traumschuhe, das...
Kat: Surfen

Ich unterstütze Netla, weil ich es für vordringlich halte, dass die heranwachsende Generation mit den Möglichkeiten und Gefahren einer digitalisierten Welt möglichst früh vertraut gemacht werden muss. Die informationelle Selbstbestimmung setzt informierte Bürger voraus.
Hanspeter Thür, ehem. Eid­ge­nös­sisch­er Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

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