Tipps und Tricks

Google kann vergessen – aber nur auf Antrag und nicht überall

Der Europäische Gerichtshof hat vor kurzem entschieden, dass auf Antrag bestimmte Einträge aus dem Suchergebnis von Google gelöscht werden müssen. Das betrifft Ergebnisse, die die Persönlichkeitsrechte oder den Datenschutz einer Person verletzen. Einen Antrag auf Löschung können Einwohner der europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island auf einer extra von Google eingerichteten Seite stellen. Dort muss man die URL der entsprechenden Seite angeben, eine Begründung, warum sie gelöscht werden soll und ein Dokument anfügen, mit dem man identifiziert werden kann. An sich eine tolle Sache, oder? Doch das ist jetzt kein Freibrief für dich! Denn: so mächtig Google auch ist: ein peinliches Foto oder ein verletzender Eintrag in einem Forum verschwinden nur aus dem Ergebnis der Suchmaschine – die Webseiten mit dem Foto oder dem peinlichen Eintrag bleiben weiterhin im Internet verfügbar. Ausserdem – so ist aktuell geplant – sollen die entsprechenden Einträge nur auf den Google-Seiten der o.g. Länder gelöscht werden. Sucht man zum Beispiel über die US-Seite von Google können die Links im schlimmsten Fall weiterhin sichtbar sein. Was auch nicht geht: pauschal alle Einträge mit seinem Namen löschen zu lassen und sich so quasi unsichtbar zu machen.


Ist dir das auch schon mal passiert: Du findest auf einer Internetseite deine Traumschuhe, das...
Kat: Surfen

Ich unterstütze Netla, weil ich es für vordringlich halte, dass die heranwachsende Generation mit den Möglichkeiten und Gefahren einer digitalisierten Welt möglichst früh vertraut gemacht werden muss. Die informationelle Selbstbestimmung setzt informierte Bürger voraus.
Hanspeter Thür, ehem. Eid­ge­nös­sisch­er Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter

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